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KVG erweitert Mitnahmekapazitäten für Rollstühle und E-Scooter

Menschen mit Mobilitätshilfen profitieren von neuer Regelung E-Scooter

 

Kassel, 21. Februar 2018. Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft (KVG) AG wird die Mitnahmekapazität in ihren Fahrzeugen für Rollstühle und E-Scooter wieder erhöhen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Kölner Forschungs-Instituts STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen e.V.), das die KVG in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat der Stadt Kassel im April vorigen Jahres in Auftrag gegeben hatte. „Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Behindertenbeirat eine Lösung gefunden zu haben, die auf Grundlage der Sachverständigenexpertise erfolgt ist und damit den Fahrgästen und unserem Fahrpersonal Handlungssicherheit gibt“, erklärt KVG-Vorstand Dr. Thorsten Ebert.

In dem Gutachten kommt Dr.-Ing. Dirk Boenke nach eingehenden Tests mit sämtlichen Straßenbahntypen der KVG zu dem Schluss, dass sich in dem jeweils ersten Mehrzweckbereich einer Bahn  und damit dort, wo sich die Klapprampe befindet,  zwei Rollstühle oder E-Scooter quer nebeneinander aufstellen können. Voraussetzung ist: Beide müssen direkt nebeneinander und an einem festen Hindernis angelehnt stehen.

Bei den rund 80 Bussen der KVG bleibt es bei der bewährten Praxis. Demnach kann hier pro Mehrzweckabteil ein Rollstuhl oder E-Scooter in Längsrichtung und gegen die Fahrtrichtung aufgestellt befördert werden. Dies ergibt sich aus der EU-Busrichtlinie von 2015 und entspricht dem europaweiten Standard. E-Scooter werden zusätzlich mit vorhandenen Gurten gesichert. Die 22 neuesten Busse der KVG bieten an der Klapprampentür zwei Mehrzweckbereiche, so dass in diesen Fahrzeugen doppelt so viele Rollstühle oder E-Scooter mitgenommen werden können.

Nach dem am 22. März 2017 in Kraft getretenen Erlass „Beförderungspflicht für E-Scooter mit aufsitzenden Personen“ des Hessischen Verkehrsministeriums wird als Mitnahmevoraussetzung für E-Scooter in Bussen ein modifiziertes Bremssystem vorgeschrieben, das dafür sorgen soll, dass die Bremswirkung auch bei fahrdynamischen Lastwechseln nicht aufgehoben werden kann. Solche Scooter sind bis heute jedoch noch nicht auf dem Markt erhältlich. Demnach besteht für Verkehrsunternehmen wie die KVG keine Beförderungspflicht. Dennoch befördert sie Scooter in Bussen unter den genannten Voraussetzungen. „Damit interpretieren wir den ministeriellen Erlass in einer sehr nutzerfreundlichen Weise“, betont Dr. Ebert.

Der Behindertenbeirat der Stadt Kassel begrüßt das Ergebnis des Gutachtens ebenfalls: „Uns war es wichtig, die Entscheidung für die Mitnahme der Mobilitätshilfen auf eine faktenbasierte Grundlage zu stellen“, so der Behindertenbeiratsvorsitzende Helmut Ernst. Mit dem Anliegen Tests durchzuführen, sei man bei der KVG auf großes Entgegenkommen gestoßen. Die jetzt gefundene Lösung stehe für eine substanzielle Erweiterung der Mitnahmekapazitäten unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte. „Ich hoffe, dass wir nun allen mobilitätseingeschränkten Menschen eine einfache Nutzung des ÖPNV ermöglichen können“, so Carola Hiedl vom Behindertenbeirat. 

Die KVG wird die Mehrzweckbereiche, in denen zwei Mobilitätshilfen befördert werden, mit einem neuen, selbsterklärenden Piktogramm kennzeichnen.

Kurze Chronologie

  • Bis Anfang März 2017 lag die Entscheidung über die Mitnahme von Mobilitätshilfen beim Fahrpersonal der Busse und Bahnen. In der Konsequenz galt somit nicht pauschal das Prinzip, dass stets zwei Rollstühle oder E-Scooter je Mehrzweckbereich eines Fahrzeugs mitgenommen werden.
  • Ab dem Jahr 2014 erließen mehrere bundesdeutsche ÖPNV-Unternehmen striktere Regelungen für die Beförderung von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Reihe von ihnen untersagte deren Mitnahme gänzlich. Der VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen), dem auch die KVG angehört, empfahl seinen rund 600 Mitgliedsunternehmen Ende 2014, E-Scooter aus Sicherheitsgründen in Bussen nicht mehr mitzunehmen, worauf weitere ÖPNV-Unternehmen die Mitnahme grundsätzlich ausschlossen.
  • Die KVG folgte dieser Empfehlung zunächst für etwa einen Monat. Mit dem Ziel, die Mitnahme von E-Scootern in Kassel weiter zu ermöglichen und gleichzeitig die Sicherheit für die Nutzer sowie auch für alle weiteren Fahrgäste zu erhöhen, ging sie eigene Wege. In mehreren Fahrversuchen testete sie die Standsicherheit von Rollstühlen und E-Scootern in ihren Bussen und Bahnen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse erließ die KVG Anfang März 2017 neue Sicherheitsregeln für Rollstühle und E-Scooter. Neu war, dass diese im Mehrzweckabteil eines Busses und einer Bahn längs zum Fahrzeug und gegen die Fahrtrichtung sowie an einem festen Hindernis aufgestellt werden mussten. Dies beschränkte die Beförderung dieser Mobilitätshilfen auf eine pro Mehrzweckbereich. Allerdings konnten auch mit dieser Regelung bis zu zwei Mobilitätshilfen in einem Bus und bis zu drei in einer Bahn befördert werden.
  • Die im Vergleich zu zahlreichen anderen ÖPNV-Unternehmen immer noch sehr liberale Kasseler Regelung stieß jedoch auf Kritik von Fahrgästen mit Rollstuhl oder E-Scooter. Der Behindertenbeirat der Stadt Kassel und die KVG vereinbarten darauf hin, einen neutralen Sachverständigen zu beauftragen, die sichere Beförderung von Rollstühlen und E-Scootern in allen Straßenbahntypen der KVG nochmals ausführlich zu prüfen und eine Regelung zu finden, die eine weitergehende Mitnahme ermöglicht und dabei die Sicherheitsanforderungen berücksichtigt. 
  • Mit der Entscheidung, ab dem heutigen Tage bis zu zwei Rollstühle oder E-Scooter im ersten Mehrzweckbereich einer Straßenbahn zuzulassen, erhöht sich die Mitnahmekapazität für diese Mobilitätshilfen deutlich.