Das brauchen wir von Ihnen
Rechnungen und Gutschriften senden Sie bitte im Original mit den dazugehörigen Anlagen an die auf der Bestellung angegebene Adresse. Bitte beziehen Sie sich bei der Rechnungsstellung auf die bestellende Gesellschaft.
Belege, die alle gesetzlichen erforderlichen Angaben zum uneingeschränkten Vorsteuerabzug (vgl. § 14 Abs. 4 sowie § 14a UStG) enthalten, werden über ein elektronisches Freigabeverfahren geprüft. Nach Abschluss der sachlichen und fachlichen Prüfung erfolgt eine Auszahlung der berechneten Beträge.
Damit wir unsere Zahlungen an Sie reibungslos abwickeln können, beachten Sie bitte folgende Bedingungen:
Wenn Ihre Rechnung eine Anlage enthält, so senden Sie diese bitte ebenfalls im Original mit (z. B. bei einer Handwerkerrechnung den unterschriebenen Arbeitsbericht, oder bei Honorarrechnungen den unterschriebenen Stundennachweis, sowie Tätigkeitsberichte für Wartungs- oder Instandsetzungsleistungen).