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Windpark Reinhardswald: Vollständigkeit erlangt

Ankündigung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

REINHARDSWALD. Die Geschäftsführung der Windpark Reinhardswald GmbH & Co KG teilt mit, dass nach Prüfung des Antrages auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb für zunächst 18 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V150, 5,6 MW von Seiten des Regierungspräsidiums Kassel als Genehmigungsbehörde die Vollständigkeit festgestellt wurde.

„Damit haben wir eine sehr wichtige Wegmarke zur Realisierung des Projektes erreicht“ kommentiert Ralf Paschold als einer der drei Geschäftsführer den Sachverhalt.  Zudem weist Lars Rotzsche als weiterer Geschäftsführer darauf hin, dass die Terminierung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist. Die Veröffentlichung im Staatsanzeiger zur Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung erschein wie geplant am 31.08.2020. Der Antrag wird in der Zeit vom 07.09.2020 – 06.10.2020 offen ausgelegt. Die damit verbundene, anschließende Einwendungsfrist wurde somit auf den Zeitraum vom 07.09.2020 bis zum 06.11.2020 terminiert. Das Vorhaben wurde somit unter Beachtung der erforderlichen gesetzlichen Richtlinien bekannt gemacht. 


Einsichtnahme der Antragsunterlagen

Die umfangreichen Antragsunterlagen werden im Veröffentlichungszeitraum in den folgenden Kommunen ausgelegt: Gemeinde Wesertal, Stadt Trendelburg, Stadtverwaltung Hofgeismar, Stadt Hann. Münden und beim Regierungspräsidium Kassel. Aufgrund der Covid-19-Pandemie (Coronavirus) kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erfolgen. Weiterhin können die Unterlagen mit Beginn der Offenlage über folgenden Internetlink unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden: www.rp-kassel.hessen.de/presse.  Der Link zum Antrag wird ebenfalls mit Beginn der Offenlage auf der Homepage der KG zu finden sein: www.wp-reinhardswald.de.  Diese Pressemitteilung weist lediglich auf die Veröffentlichung im hessischen Staatsanzeiger hin, ersetzt diese aber nicht. Ausschlaggebend ist lediglich er im Staatsanzeiger veröffentlichte Text. 
 
Maximal 20 Anlagen geplant

Mit dieser Vorankündigung weist die KG zudem darauf hin, dass weiterhin am Ziel zur Errichtung von maximal 20 Windkraftanlagen festgehalten wird. Die Standorte für die somit erforderlichen zwei weiteren Windkraftanlagen wurden bereits im Rahmen der Vorerkundungen untersucht und sollen in einem gesonderten Verfahren zur Genehmigung beantragt werden. „Die Unbedenklichkeit in Bezug auf das Nato-Radar Auenhausen haben wir für diese beiden weiteren Standorte bereits vorliegen“ verdeutlichen die beiden Geschäftsführer den Planungsstand.