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KVVStädtische Werke

Einigung in Auseinandersetzung um Stromnetze: EAM bietet Kauf der FEE an

Kassel/Gudensberg, 11. Dezember 2020. Bei der Auseinandersetzung um den rechtmäßigen Anspruch an den Stromnetzen in neun Kommunen des nördlichen Schwalm-Eder-Kreises ist eine Lösung in Sicht: Die EAM ist bereit, die Anteile der Kommunen und der Städtische Werke AG aus Kassel an der Fulda-Eder-Energie GmbH & Co. KG (FEE) zu übernehmen. Die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der an der FEE beteiligten Städte und Gemeinden sollen in den kommenden Wochen über den Verkauf entscheiden. Die FEE wurde im September 2013 von neun Kommunen im nördlichen Schwalm-Eder-Kreis zusammen mit der Städtische Werke AG aus Kassel gegründet. 

Die Gründung der neuen Gesellschaft verfolgte das Ziel, die Energienetze in Edermünde, Gudensberg, Guxhagen, Körle, Malsfeld, Melsungen, Morschen, Niedenstein und Spangenberg vom damaligen Versorger E.ON Mitte zurückzukaufen und gemeinsam mit den Städtischen Werken als kommunales Unternehmen zu betreiben. Die Energieversorgung für die über 60.000 Einwohner dieses Gebiets sollte unter dem Einfluss der Städte und Gemeinden stärker auf erneuerbare und regionale Quellen ausgerichtet werden.  

2014 erhielt die FEE im Rahmen eines so genannten Konzessionierungsverfahrens den Zuschlag zum Betrieb der Stromnetze und trat daraufhin in Verhandlungen mit der EAM ein, die als rekommunalisiertes Unternehmen zwischenzeitlich Eigentümerin der Netze geworden war.  

Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in Bezug auf die zu übertragenden Stromleitungen kam es zunächst zu keiner Einigung beim Verkauf der Netze, so dass die FEE im Jahr 2016 Klage beim Landgericht Kassel zur Klärung der Situation einreichte. Bereits bei dem ersten Verhandlungstermin im Februar 2018 wurde deutlich, dass sich die Parteien auf eine lange Verfahrensdauer einstellen mussten. Das Gericht empfahl den Beteiligten, sich intensiv um eine außergerichtliche Verhandlungslösung zu bemühen.  

Die Optionen, zunächst nur das Niederspannungsnetz in den neun Kommunen von der EAM zu übernehmen oder gemeinsam mit der EAM eine FEE-Netzgesellschaft zu gründen, in der die EAM die Betriebsführung der Netze behalten hätte, sind letztlich alle an rechtlichen, vor allem jedoch betriebswirtschaftlichen und regulatorischen Hürden gescheitert. 

Zuletzt blieb als einzige Möglichkeit für eine außergerichtliche Lösung des Konflikts nur das Angebot der EAM, 100 Prozent der Geschäftsanteile der FEE von den Kommunen und den Städtischen Werken aus Kassel zu erwerben. Diese Lösung wird aufgrund der sich inzwischen deutlich verschlechterten Rahmenbedingungen seitens der FEE-Gesellschafterversammlung befürwortet, nun sollen die Gemeindevertretungen der FEE-Anteilseigner bis zum Jahresende 2020 eine Entscheidung treffen. Die zuständigen Gremien der EAM haben diesem Verhandlungsergebnis grundsätzlich bereits zugestimmt. 

Verbraucher, die FEE-Strom und FEE-Gas beziehen, bleiben wie bisher Kunden des FEE-Partners Städtische Werke. Die Verträge laufen unverändert weiter, Kunden müssen nichts unternehmen. Die Städtischen Werke garantieren auch zukünftig die gewohnte Versorgungssicherheit, gleiche Produktqualität und auch den gewohnten Service. Bei Fragen können sich Verbraucher weiterhin unter der bekannten Telefonnummer 0561 782-2848 bei ihrem Versorger melden. 

Der Aufbau eines kompletten Vertriebes mit Einkauf, Marketing, Verkauf, Produktpflege und Kundenpflege wäre für die neu gegründete und vergleichsweise kleine FEE im ersten Schritt aufwendig und kostenintensiv gewesen. Daher hatte die FEE mit ihrem strategischen Partner, den Städtischen Werken aus Kassel, eine Vertriebskooperation vereinbart. Sie beinhaltet unter anderem, dass die FEE CO2-neutrale Energien wie FEE-Strom und FEE-Gas der Städtischen Werke anbieten kann. 

Die Geschäftsführung der FEE dankt ausdrücklich Landrat Winfried Becker, der sich von Anfang an für eine Verständigung zwischen FEE und EAM stark gemacht und für einen Kompromiss eingesetzt hat.  

Derzeit haben FEE und EAM beim Landgericht Kassel ein vorläufiges Ruhen des Verfahrens beantragt, um mehr Zeit für die außergerichtliche Einigung zu erreichen. Die Übernahme der FEE soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 erfolgen. Die EAM wird als neue Eigentümerin der FEE die Beendigung des Prozesses beim Landgericht Kassel beantragen. 

Die ursprüngliche Zielsetzung bei Gründung der FEE war, durch eine kommunale Beteiligung an den Stromnetzen den Einfluss der Städte und Gemeinden deutlich zu stärken und sich für eine nachhaltige und regionale Energieerzeugung einzusetzen. Dieses Bestreben war aus Sicht der Kommunen damals richtig und ist es noch heute. Die angestrebte gütliche Einigung schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheit und den Freiraum, sich wieder intensiver auf die Gestaltung der Energiewende zu konzentrieren.