News

KVVIntranetKVG

NVV gibt Mehrwertsteuersenkung an Kunden weiter

Viele Tickets erhalten Mehrwert durch Zusatznutzen ab 15. Juli

Statt die Ticketpreise im Centbereich mit erheblichem technischem Aufwand zu reduzieren und so die beschlossene Mehrwertsteuersenkung im ÖPNV von 7 auf 5 Prozent umzusetzen, bietet der NVV seinen Fahrgästen eine Reihe von Vergünstigungen an, die sich auf verschiedene Ticketarten beziehen. Dabei werden viele Tickets in einer Sommeraktion vom 15. Juli bis 31. August 2020 um einige Zusatznutzen aufgewertet – sie erhalten einen neuen Mehrwert. So können besonders viele Kundinnen und Kunden in den Sommermonaten davon profitieren. 

Für alle Jahreskarten- und Jobticketkunden im NVV-Tarif wird die Fahrkarte an allen Tagen rund um die Uhr zum Verbundticket und ist in der gesamten nordhessischen Region gültig. Statt wie sonst zwischen zwei festgelegten Orten bzw. in einem definierten Teilgebiet Nordhessens unterwegs zu sein, bietet sich so die Möglichkeit, Ausflüge in ganz Nordhessen zu planen egal ob nach Bad Karlshafen, Willingshausen, Willingen oder Heringen. Es gibt keine Einschränkungen bei der Anzahl der täglichen Fahrten, Uhrzeit oder Wochentage.  Darüber hinaus wird die bekannte Mitnahmeregelung auf alle Wochentage erweitert und gilt nicht nur wie bisher am Wochenende. 

Auch für Nutzerinnen und Nutzer von Wochen- und Monatskarten gibt es einen deutlichen Mehrwert. Diese Fahrkarten werden zu Familien- bzw. Partnerkarten, denn in der Woche ab 19 Uhr und an Wochenenden ganztägig können zusätzlich bis zu einem Erwachsenen und drei Kinder unter 18 mitgenommen werden. Und auch diese Tickets gelten zu den genannten Zeiten im gesamten NVV. 

Um nicht nur die stetigen ÖPNV-Kunden zu bedenken, sondern auch diejenigen, die nur ab und zu in Bus und Bahn unterwegs sind, wird zusätzlich das MultiTicket aufgewertet. So gilt das ursprünglich für eine einzelne Person konzipierte MultiTicket Single im Aktionszeitraum für bis zu fünf Personen, davon zwei Erwachsene – das entspricht dann einem Multiticket für mehrere.

Für den NVV ist das ein pragmatischer Weg, um möglichste viele Kunden an der Mehrwertsteuersenkung teilhaben zu lassen. Eine kurzfristige Senkung der Fahrpreise bis zum 1.7.20 ist weder genehmigungsrechtlich noch technisch möglich. Der übliche Vorlauf für Tarifänderungen im NVV beträgt mehr als drei Monate vom Tarifantrag bis zum ersten Verkaufstag mit neuen Preisen. Dazu kommt, dass die meisten Fahrscheinautomaten   oder - drucker nicht für Münzen kleiner als 5 Cent ausgerüstet sind, aber bei der Reduzierung notwendig wären. 

So liegt im Falle der Einzelfahrkarte im KasselPlus-Gebiet die Senkung bei 0,078 Euro nach der 2-prozentigen Reduzierung und würde statt 3,90 Euro 3,822 Euro kosten. Daher hat sich der NVV für eine Lösung entschieden, die vielen Fahrgästen im ÖPNV einen wirklichen Mehrwert z.B. durch die Mitnahmeregelung und/oder Netzwirkung der verschiedenen Ticketarten bringt.

Der NVV begleitet seine Aktion zur Mehrwertsteuersenkung mit einer auffälligen Kampagne, um auf die Aktivitäten aufmerksam zu machen.